> Produktsicherheitsgesetz
Liebe Genossinnen und liebe Genossen,

mit Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) am 01.12.2011 hat der Gesetzgeber die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt, die nicht mit Namen und zustellungsfähiger Anschrift des Herstellers bzw. des EWR-Importeurs gekennzeichnet sind, endgültig verboten, um „anonyme Verbraucherprodukte“ möglichst vollständig vom Markt zu verbannen. Die Abgabe von Verbraucherprodukten an den Handel wird gegenüber dem Hersteller bzw. dem EWR-Importeur seit 01.12.2011 gem. § 39 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG mit einem Bußgeld in Höhe von EUR 10.000 bedroht.

Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung bringen wir auf allen unseren Produkten Name und zustellungsfähige Kontaktanschrift des produktverantwortlichen im EWR an. Dies sind in der Regel die Kontaktdaten der IMAGE mbH.

Sollte es von dir gewünscht werden, dass deine Kontaktdaten an den Produkten genannt werden, so bitten wir im Einzelfall um schriftliche Benachrichtigung und Bestätigung. Hiernach werden eine mögliche Umsetzung, sowie etwaige Zusatzkosten geprüft und mit dir abgestimmt.

Wir möchten an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei der auf dem Produkt genannten Adresse um den jeweils Produktverantwortlichen im EWR handelt. Sollte es also zu Beanstandungen des Produkts durch die Marktüberwachungsbehörden kommen, wenden sich diese Behörden zunächst an das auf dem Produkt genannte Unternehmen. Dasselbe gilt auch für die Ansprüche, die auf Grundlage der Produkthaftung geltend gemacht werden.
»   SPD.de